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Wir sind für Sie da! Unser Service-Center beantwortet gerne Ihre Fragen rund um ELVIA Reiseschutz: Mo - Fr 08:30 - 19:00 Uhr , Sa 09:00 - 14:00 Uhr

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Incoming-Krankenschutz für ausländische Besucher

Incoming-Krankenschutz:

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Versicherungsleistungen und wichtige Hinweise

  

ELVIA Incoming-Krankenschutz

Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport*
Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport*
Incoming Krankenschutz inkl. Kranken-Rücktransport erstattet gemäß den Versicherungsbedingungen die Kosten für akut notwendige medizinische Behandlung in Deutschland und den Schengen-Staaten und bietet Soforthilfe bei Notfällen. Im Rahmen der Reisehaftpflicht-Versicherung besteht Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 500.000.-.
 
enthalten
Reise-Assistance
Reise-Assistance
Unsere Reise-Assistance Notrufzentrale ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Sie bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland.
 
enthalten
Assistance Plus
Assistance Plus
Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden folgende Leistungen erbracht:
  • Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;
  • Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle;
  • Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe.
 
enthalten
Reisehaftpflicht-Versicherung
Reisehaftpflicht-Versicherung
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Keine Kfz-Haftpflicht. Versicherungssumme: je Person € 500.000,- pauschal bei Personen- und Sachschäden.
 
€ 500.000,- pro Person
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil des Versicherten an den durch einen Versicherungsfall entstandenen Kosten. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsfall. Er kann bei vielen Versicherungen gegen Aufpreis auf die Versicherungsprämie abgewählt werden.
 
ohne

Wichtige Hinweise

Reiseart gültig für alle Reisearten - auch Geschäftsreisen
Geltungsbereich
Geltungsbereich
Die Länder, in denen Sie mit diesem Produkt Versicherungsschutz genießen.
 
Deutschland, Schengen-Staaten
Maximale Reisedauer 93 Tage
Abschlusshinweis
Abschlusshinweis
Der Abschluss eines Incoming - Krankenschutzes ist nur bis zum 2. Werktag nach Einreise möglich
 
bis zum 2. Werktag nach Einreise möglich
Zahlungsart
Zahlungsart
Die Jahresversicherungen können ausschließlich per Bankeinzug bezahlt werden. Für alle anderen Versicherungen ist auch eine Zahlung mit Kreditkarte möglich.
 
Bankeinzug / Kreditkarte
  ELVIA Incoming-Krankenschutz

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